Neu · gilt voll ab 1. Oktober 2026

Das neue Stromgesetz (ElWG) — was sich für Energie­gemeinschaften ändert.

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) löst das ElWOG aus 2010 ab und ordnet die Regeln für Energiegemeinschaften neu. Hier die neuen Begriffe und was sie für Ihre EEG oder BEG bedeuten — einfach erklärt, ohne Juristendeutsch.

Der Fahrplan

Wann gilt was?

Heute Übergangsfrist — bisheriger Rahmen (ElWOG/EAG) läuft weiter 1. Oktober 2026 ElWG gilt vollumfänglich — bestehende Gemeinschaften werden automatisch ins neue System übergeführt Danach Neue Möglichkeiten: P2P, Eigenversorgung, Mehrfachteilnahme
Kein Grund zur Panik: Bestehende EEG/BEG müssen nicht neu gegründet werden — die Überführung passiert automatisch.

Der neue Überbegriff

Alles heißt jetzt „Gemeinsame Energienutzung".

Das ElWG spannt einen Schirm über alle Formen, Strom gemeinsam zu nutzen. EEG und BEG bleiben bestehen — aber sie bekommen Gesellschaft: Peer-to-Peer-Verträge (ganz ohne Vereinsgründung) und Eigenversorgungsanlagen sind neu. Die Basis von allem ist der neue Rechtsbegriff des „Aktiven Kunden".

Gemeinsame Energienutzung §§ 66–72 ElWG — der neue Überbegriff GEA Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage EEG Erneuerbare- Energie-Gemeinschaft BEG Bürgerenergie- gemeinschaft P2P Peer-to-Peer-Vertrag — ohne juristische Person NEU 2026 EV Eigenversorgungs- anlage / Direktleitung NEU 2026 Basis: der „Aktive Kunde" (neuer Rechtsbegriff) Jede:r Endkund:in darf eigenerzeugten Strom verbrauchen, speichern, verkaufen und gemeinsam nutzen — mit Rechtsanspruch auf Teilnahme.
Die neue Systematik: sechs Wege zur gemeinsamen Energienutzung — zwei davon ganz neu.

Die wichtigste Begriffsänderung

„Nahebereiche" statt lokaler und regionaler EEG.

Bisher war der Netzentgelt-Rabatt an den Typ der EEG gebunden („lokale EEG", „regionale EEG"). Künftig zählt nur noch, wo der Strom fließt: Der Nahebereich bestimmt den Rabatt — unabhängig von der Rechtsform. Davon profitieren erstmals auch BEG und P2P-Verträge, wenn sie im Nahebereich teilen.

Standortbereich Lokalbereich · Niederspannung Regionalbereich · Mittelspannung Gebotszone · österreichweit vergünstigte Netzentgelte reduzierte Netzentgelte volle Netzentgelte
Je näher geteilt wird, desto größer der Vorteil — die exakten Rabattsätze ab Oktober legt eine eigene Verordnung fest (bisherige Praxis: rund −57 % lokal, −28 % regional).
EEG bleibt die Königsklasse: Der Entfall von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag gilt weiterhin ausschließlich für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften — ein Grund, warum sich die EEG-Gründung auch nach dem ElWG lohnt.

Übersetzungshilfe

Alt → Neu: die Begriffe im Vergleich.

Bisher (ElWOG / EAG)
Ab 1. 10. 2026 (ElWG)
„lokale EEG" / „regionale EEG" — Rabatt hing am Typ der Gemeinschaft
Nahebereiche (Standort · Lokal · Regional · Gebotszone) — der Rabatt hängt am Bereich, für alle Formen
Einzelgesetze & verstreute Regeln für GEA, EEG, BEG
„Gemeinsame Energienutzung" als Überbegriff (§§ 66–72 ElWG)
Strom teilen nur über juristische Person (Verein, Genossenschaft …)
Auch per Peer-to-Peer-Vertrag — teilen ohne Vereinsgründung
Kein einheitlicher Status für Prosumer
„Aktiver Kunde" — verbrauchen, speichern, verkaufen, teilen; mit Rechtsanspruch auf Teilnahme
Netzentgelt-Vorteil nur für EEG
Nahebereich-Rabatte auch für BEG & P2P; E-Abgabe-Entfall bleibt EEG-exklusiv
Teilnahme praktisch auf eine Gemeinschaft beschränkt
Mehrfachteilnahme möglich — z. B. EEG im Ort + BEG überregional

Und jetzt?

Was das für Ihre Gemeinschaft bedeutet.

Bestehende EEG/BEG

Keine Neugründung nötig — die Überführung ins neue System passiert automatisch. Sinnvoll ist jetzt ein Check der Statuten und Tarifmodelle: Das ElWG eröffnet Spielräume (Mehrfachteilnahme, neue Mitgliederkreise), die bestehende Verträge noch nicht nutzen.

Gründer & Gemeinden

Die Modellauswahl wird größer: EEG, BEG, GEA — oder ab Oktober auch der schlanke P2P-Vertrag ohne Vereinsgründung. Welche Form zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch anhand von Netzebene, Teilnehmerkreis und Zielen.

Betreiber & Verwalter

Abrechnung und Marktprozesse ändern sich im Detail (Netzbetreiber-Prozesse sind teils noch in Arbeit). Wer den Betrieb an uns ausgelagert hat, muss nichts tun — wir führen die Umstellung im Hintergrund durch.

Stand: Juli 2026. Diese Seite fasst die Regelungen des ElWG allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Durchführungsbestimmungen (u. a. die exakten Netzentgelt-Rabatte je Nahebereich und die Marktprozesse der Netzbetreiber) werden per Verordnung festgelegt und waren bei Erstellung noch offen. Offizielle Informationen: energiegemeinschaften.gv.at.

ElWG-fit in einem Gespräch.

Wir prüfen, was das neue Gesetz für Ihre bestehende oder geplante Gemeinschaft bedeutet — kostenfrei und unverbindlich.

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