Das neue Stromgesetz (ElWG) — was sich für Energiegemeinschaften ändert.
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) löst das ElWOG aus 2010 ab und ordnet die Regeln für Energiegemeinschaften neu. Hier die neuen Begriffe und was sie für Ihre EEG oder BEG bedeuten — einfach erklärt, ohne Juristendeutsch.
Der Fahrplan
Wann gilt was?
Der neue Überbegriff
Alles heißt jetzt „Gemeinsame Energienutzung".
Das ElWG spannt einen Schirm über alle Formen, Strom gemeinsam zu nutzen. EEG und BEG bleiben bestehen — aber sie bekommen Gesellschaft: Peer-to-Peer-Verträge (ganz ohne Vereinsgründung) und Eigenversorgungsanlagen sind neu. Die Basis von allem ist der neue Rechtsbegriff des „Aktiven Kunden".
Die wichtigste Begriffsänderung
„Nahebereiche" statt lokaler und regionaler EEG.
Bisher war der Netzentgelt-Rabatt an den Typ der EEG gebunden („lokale EEG", „regionale EEG"). Künftig zählt nur noch, wo der Strom fließt: Der Nahebereich bestimmt den Rabatt — unabhängig von der Rechtsform. Davon profitieren erstmals auch BEG und P2P-Verträge, wenn sie im Nahebereich teilen.
Übersetzungshilfe
Alt → Neu: die Begriffe im Vergleich.
Und jetzt?
Was das für Ihre Gemeinschaft bedeutet.
Bestehende EEG/BEG
Keine Neugründung nötig — die Überführung ins neue System passiert automatisch. Sinnvoll ist jetzt ein Check der Statuten und Tarifmodelle: Das ElWG eröffnet Spielräume (Mehrfachteilnahme, neue Mitgliederkreise), die bestehende Verträge noch nicht nutzen.
Gründer & Gemeinden
Die Modellauswahl wird größer: EEG, BEG, GEA — oder ab Oktober auch der schlanke P2P-Vertrag ohne Vereinsgründung. Welche Form zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch anhand von Netzebene, Teilnehmerkreis und Zielen.
Betreiber & Verwalter
Abrechnung und Marktprozesse ändern sich im Detail (Netzbetreiber-Prozesse sind teils noch in Arbeit). Wer den Betrieb an uns ausgelagert hat, muss nichts tun — wir führen die Umstellung im Hintergrund durch.
Stand: Juli 2026. Diese Seite fasst die Regelungen des ElWG allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Durchführungsbestimmungen (u. a. die exakten Netzentgelt-Rabatte je Nahebereich und die Marktprozesse der Netzbetreiber) werden per Verordnung festgelegt und waren bei Erstellung noch offen. Offizielle Informationen: energiegemeinschaften.gv.at.
ElWG-fit in einem Gespräch.
Wir prüfen, was das neue Gesetz für Ihre bestehende oder geplante Gemeinschaft bedeutet — kostenfrei und unverbindlich.